Firmenauto ⇒ einfach erklärt

Ein Firmenauto ist ein Personenkraftwagen (Pkw), der vorwiegend für betriebliche und geschäftliche Zwecke bewegt wird. Firmenautos können auch privat genutzt werden, dabei und in Sachen Besteuerung sind aber die betrieblichen Vorgaben sowie gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

Themenübersicht

Auf unseren Detailseiten haben wir alle Informationen rund um das Thema „Firmenauto“ für Sie zusammengetragen:

Firmenauto – auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Damit ein Fahrzeug als Firmenauto gilt, muss es einem steuerlichen Betriebsvermögen angehören.

  • Liegt eine betriebliche Nutzung des Pkws im Ausmaß von mehr als 50 Prozent vor, gehört er zu den notwendigen Betriebsvermögen.

  • Ein Firmenauto muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der jährlichen Fahrleistung und dem prozentuellen Anteil der privaten Nutzung.

  • Für Privatfahrten mit einem arbeitgebereigenen Kraftfahrzeug ist ein Sachbezug anzusetzen. Privatfahrten betreffen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

  • Steht Arbeitnehmern ein firmeneigenes Kfz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, steht ihnen keine Pendlerpauschale und kein Pendlereuro zu.

  • Ein Dienstauto kann auch als Leasingfahrzeug genutzt werden. Das Fahrzeug wird für eine bestimmte Zeit gemietet und am Ende der Laufzeit kann der Mitarbeiter es entweder zurückgeben oder gegen eine Gebühr übernehmen.

Firmenauto: Definition

Ein Firmenauto ist ein Fahrzeug, das von einem Unternehmen für dienstliche Zwecke angeschafft wird. Das Fahrzeug steht für Dienstnehmer zur Verfügung, die es für Geschäftstermine, Dienstreisen oder auch privat nutzen können.

  • Die private Nutzung des Firmenautos wird in Österreich als Sachbezug behandelt und muss entsprechend versteuert werden.

Das Firmenauto symbolisiert den Status und die Anerkennung vom Unternehmen und hat auch eine repräsentative Funktion nach außen. Ein Dienstauto kann direkt vom Arbeitgeber oder als Teil der Gehaltsvereinbarungen dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.

Damit ein Fahrzeug aber als Firmenauto gilt und steuerlich auch als ein solcher betrachtet werden kann, muss es dem jeweiligen steuerlichen Betriebsvermögen angehören:

  • Ein Pkw kann diesem zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10 Prozent beträgt.

  • Liegt der betriebliche Nutzungsanteil des Pkws bei über 50 Prozent, gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen.

Sachbezug beim Firmenauto

Der Sachbezug beim Firmenauto bezieht sich auf den geldwerten Vorteil, den ein Mitarbeiter gemäß § 15 Abs. 2 EStG durch die private Nutzung des Firmenautos hat.

Wird vom Unternehmen ein Firmenauto zur Verfügung gestellt, das auch für private Zwecke genutzt werden darf, gilt der Sachbezug und muss als solcher versteuert werden.

Die Höhe des Sachbezugs ist abhängig von folgenden Werten:

  • Anschaffungswert des Autos

  • Jahr der Anschaffung bzw. Erstzulassung

  • CO2-Emission

  • Listenpreis des Autos

  • Anzahl der dienstlich gefahrenen Kilometer im Jahr.

Der Sachbezug wird monatlich berechnet und vom Bruttolohn abgezogen.

Die Höhe des Sachbezugs ist abhängig vom CO2-Grenzwert. Nach § 4 Abs. 1 Z 2 Sachbezugswerteverordnung beträgt der Sachbezug von schadstoffarmen Fahrzeugen 1,5 Prozent der Anschaffungskosten und bei nicht-schadstoffarmen Pkw 2 Prozent der Anschaffungskosten.

Ausgenommen von einem Sachbezug sind Elektroautos, insbesondere Kraftfahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von Null Gramm pro Kilometer.

Der Sachbezugswert eines Elektrofahrzeuges beträgt Null, wenn das Fahrzeug an der Ladestation des Dienstgebers aufgeladen werden kann oder an einer fremden Ladestation (zu Hause), sofern die Kosten vom Arbeitgeber ersetzt werden.

  • Auch wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Elektrofahrzeug unentgeltlich beim Arbeitgeber aufladen kann, ist ein Sachbezug von Null anzusetzen.

Es dürfen nur die exakten Ladekosten des Firmenautos erfasst werden, um die Lademenge des arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs eindeutig zuzuordnen.

  • Für das Kalenderjahr 2023 beträgt der Kostenersatz für den Strompreis 22,247 Cent/kWh.

Der Arbeitgeber kann laut § 4c Abs. 3 Sachbezugswerteverordnung, die Kosten in Höhe von 2.000 Euro seinem Arbeitnehmer ersetzen. Werden auch darüber liegende Kosten ersetzt, ist nur der übersteigende Wert als geldwerter Vorteil anzusetzen.

CO2-Emissionen: Grenzwerte beim Sachbezug

Der Grenzwert der CO2-Emissionen ist für die Höhe des Sachbezugs entscheidend:

  • Für das Jahr, indem das Firmenauto gekauft oder erstmals zugelassen wurde, gelten die entsprechenden CO2-Grenzwerte zur Berechnung des Sachbezugs.

  • Für alle Fahrzeuge gibt es eine gestaffelte Berechnung des Sachbezugs, die sich nach der Höhe der Emissionen richtet.

  • Je höher der CO2-Ausstoß, desto höher ist auch der Sachbezug.

Der WLTP-Messwert gemäß § 6 Abs. 4 NoVAG für Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gilt seit April 2020 als Messgröße.

Nach § 4 Abs. 1, 6a Sachbezugswerteverordnung gelten folgende Werte:

  • Der Sachbezugswert bei einem schadstoffarmen Fahrzeug, liegt bei monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal 720 Euro.

  • Der CO2-Grenzwert eines schadstoffarmen Fahrzeugs liegt seit 01. Jänner 2023 bei 132 g/km.

  • Bei einem CO2-Ausstoß über 132 g/km sind 2 Prozent der Anschaffungskosten des Firmenautos pro Monat anzusetzen, jedoch maximal 960 Euro.

Die Emissionsklasse des Fahrzeugs ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Sie wird anhand des CO2-Ausstoßes und gegebenenfalls weiterer Emissionsfaktoren berechnet.

Halber Sachbezug: zusätzliches Sparpotenzial beim Firmenauto

Der halbe Sachbezug ist eine ermäßigte Form des vollen Sachbezugs. Der halbe Sachbezug tritt ein, bei Firmenfahrzeugen, die weniger als 50 Prozent für Privatfahrten genutzt werden.

  • Wenn gemäß § 4 Abs. 2 Sachbezugswerteverordnung mit dem Firmen-Kfz in der Freizeit pro Monat nicht mehr als 500 km oder 6.000 km im Jahr gefahren werden, kann der Sachbezug beim Pkw auf die Hälfte reduziert werden und die Steuerlast wird entsprechend reduziert.

Bei schadstoffarmen Firmenfahrzeugen fallen nur mehr 0,75 Prozent und maximal 360 Euro an und bei nicht schadstoffarmen Fahrzeuge nur mehr 1 Prozent und maximal 480 Euro.

Arbeitnehmer sollten gefahrene Kilometer immer mittels Fahrtenbüchern aufzeichnen, um die private Nutzung der Firmenautos nachweisen zu können.

Firmenauto privat nutzen

Für Arbeitnehmer ist ein Firmenauto von Vorteil, wenn es privat genutzt werden darf.

  • Dadurch entfallen Kosten für die Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs.

Allerdings ist die private Nutzung eines Firmen Pkws auch mit Nachteilen verbunden:

  • Bei Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs geht damit auch eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgabe des Gehalts des Dienstnehmers einher.

Firmenauto privat nutzen: Vorteile

  • Keine Anschaffungskosten: Man hat keine Anschaffungskosten, da das Firmenauto vom Arbeitgeber gestellt wird.

  • Höhere Mobilität: Durch die Nutzung eines Firmenautos kann der Arbeitnehmer schneller und bequemer an seinen Arbeitsplatz gelangen und ist bei Dienstreisen und Kundenbesuchen flexibler.

  • Höherer Komfort: Firmenautos sind in der Regel mit einer umfangreicheren Ausstattung versehen als Privatfahrzeuge, was den Komfort erhöht und längere Fahrten angenehmer gestaltet.

  • Steuerliche Vorteile: Bei einem Firmenauto mit privater Nutzung fällt ein Sachbezug an. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, beispielsweise bei der Berechnung des halben Sachbezugs.

Firmenauto privat nutzen: Nachteile

  • Versteuerung als Sachbezug: Der Sachbezug hängt vom Fahrzeugwert, den CO2-Emissionen und der Anzahl der privaten Kilometer ab und kann zu einer höheren Steuerbelastung führen.

  • Einschränkungen bei der Nutzung: Arbeitnehmer müssen sich bei der privaten Nutzung eines Firmenautos an bestimmte Regeln halten, z. B. bestimmte Anzahl der erlaubten privaten Kilometer.

  • Verantwortung für Schäden: Bei einem Unfall oder Schaden am Dienstwagen während der privaten Nutzung können Arbeitnehmer für die Kosten haftbar gemacht werden.

  • Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Wenn Dienstnehmer ein Firmenauto privat nutzen, sind sie von ihrem Arbeitgeber abhängig, da dieser das Fahrzeug zur Verfügung stellt. Änderungen der Arbeitsbedingungen bzw. des Dienstverhältnisses können auch die Nutzung des Firmenautos beeinträchtigen.

Firmenauto & Steuern

Firmenautos können als Betriebsausgaben verbucht und entsprechend steuerlich geltend gemacht werden:

  • Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit richtet sich nach dem CO2-Ausstoß des Autos.

  • Es werden auch die Betriebskosten des Firmenautos wie Treibstoff, Wartung und Reparaturen als Betriebsausgaben verbucht

Weiterhin müssen Unternehmen eine Sachbezugsversteuerung für Firmenautos durchführen:

  • Das bedeutet, dass ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Firmenautos durch den Mitarbeiter versteuert werden muss.

Fahrtenbuch

In einem Fahrtenbuch müssen alle Geschäftsfahrten sowie Privatfahrten erfasst werden. Dabei müssen Datum, Kilometerstand, gefahrene Kilometer, Start und Zielort sowie Zweck der Fahrt angegeben und dokumentiert werden.

  • Ein handschriftliches Fahrtenbuch ist daher sehr aufwendig zu führen und es kann sinnvoll sein, ein elektronisches Fahrtenbuch zu verwenden, um die Erfassung und Verwaltung zu vereinfachen.

Elektronisches Fahrtenbuch

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist eine digitale Aufzeichnung aller Fahrten, die mit einem Firmenfahrzeug gemacht werden.

  • Es dient dazu, die gefahrenen Kilometer zu dokumentieren, um eine korrekte Abrechnung von Geschäfts- und Privatfahrten zu ermöglichen.

Das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs ist wesentlich einfacher und schneller im Vergleich zu einem handschriftlichen, weil die meisten Systeme die Daten automatisch erfassen.

  • Außerdem können Fehler minimiert werden, weil alle Daten elektronisch abgespeichert und gesichert werden.

  • Durch Verwendung des elektronischen Fahrtenbuchs manumeter von FreeFinance gelingt die automatische Erfassung von Daten und wenn gewünscht Synchronisierung mit der Buchhaltung durch einfache Handhabung schnell und unkompliziert.

8 Tipps zum korrekten Führen eines Fahrtenbuchs:

  1. Bereits am Anfang des Jahres mit dem Fahrtenbuch beginnen und bei mehreren Fahrzeugen jeweils ein eigenes Fahrtenbuch pro Fahrzeug führen.

  2. Das Fahrtenbuch sollte immer sorgfältig und sicher im Fahrzeug archiviert werden, um es im Bedarfsfall vorlegen zu können.

  3. Alle Mindestangaben wie Datum, Kilometerstand, Start- und Zielort, gefahrene Kilometer und Zweck der Fahrt müssen ausgefüllt werden.

  4. Im Falle von Streckenabweichungen muss unbedingt ein Grund dafür vermerkt werden.

  5. Das Reiseziel muss mit Ort, Straße und Hausnummer angeben werden.

  6. Das Fahrtenbuch sollte regelmäßig auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden, um mögliche Fehler frühzeitig zu korrigieren.

  7. Monatliche Berechnungen der gefahrenen Kilometer sollen durchgeführt werden, um sie anschließend mit den vergangenen Monaten vergleichen zu können.

  8. Wichtig ist die eindeutige Trennung von Geschäfts- und Privatfahrten voneinander. Nur so kann die Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Firmenfahrzeugs durch Mitarbeiter korrekt erfolgen.

Vorsteuerabzug beim Firmenauto

Folgende Kraftfahrzeuge gehören umsatzsteuerlich nicht zum Unternehmen:

  • Personenkraftwagen (Pkw)

  • Kombinationskraftwagen (Kombi)

  • Krafträder

Vorsteuern für Anschaffung, Herstellung, Miete oder Betrieb dieser Fahrzeugtypen dürfen daher nicht abgezogen werden.

Konkret sind Vorsteuern für die folgenden Kostenpunkte nicht abzugsfähig:

  • Kaufpreis des Fahrzeugs

  • Leasingrate

  • Treibstoff

  • Für Betrieb benötigte Schmierstoffe

  • Laufende Wartung

  • Mautgebühren und dergleichen

  • Kosten für Garage, Abstellplatz und Parkgebühren

Für Pkw, Kombi und Krafträder gibt es – mit Ausnahmen – keinen Vorsteuerabzug!

Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot

Folgende Fahrzeuge sind vom Vorsteuerabzugsverbot ausgenommen:

  • Lastkraftwagen (Lkw)

  • Fahrschulkraftfahrzeuge

  • Vorführkraftfahrzeuge

  • Transport-Begleitfahrzeuge

  • Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind

  • Kraftfahrzeuge, die zu 80 % der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dienen

  • Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse

  • Pkw und Kombi mit 0 Gramm CO2-Ausstoß: Insbesondere E-Autos (seit 01.01.2016)

  • Krafträder und Elektrofahrräder mit 0 Gramm CO2-Ausstoß (seit 01.01.2020)

Mehr dazu

Abschreibung der Anschaffungskosten

Unternehmen können die Anschaffungskosten für ein Firmenfahrzeug über die Abschreibung steuerlich geltend machen. Die gesetzliche Nutzungsdauer für Pkws und Kombis beträgt mindestens 8 Jahre.

Für die Berechnung der Abschreibung beim Firmenauto sind die tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs relevant, dazu zählen auch mit dem Kauf verbundene Ausgaben wie Zulassungsgebühren oder Sonderausstattungen wie Klimaanlagen, Alufelgen oder Sonderlackierung.

Angemessenheitsgrenze beim Firmenauto

Als betrieblich veranlasst werden nur Anschaffungskosten bis zu einer Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro.

Bei teureren Kfz sind die Anschaffungskosten, die über der 40.000 Euro Grenze liegen, steuerlich nicht abzugsfähig (Luxustangente). Dies gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge.

Firmenauto: Tipps und Tricks zum Sparen

Durch Beachten der folgenden Tipps bei der Nutzung eines Firmenautos kann dieser noch effizienter verwendet werden:

  • Auswahl des richtigen Fahrzeugs: Bei der Auswahl des Wagens sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug den betrieblichen und auch den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers entsprechen.

  • Dienstwagen statt Gehaltserhöhung: Hat ein Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer Gehaltserhöhung und einem Dienstwagen, kann es sinnvoller sein, sich für den Dienstwagen zu entscheiden, da dadurch die Steuerlast reduziert wird.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Kosten und Fahrten mit dem Dienstwagen werden dadurch gespart.

  • Gegebenenfalls auf ein Elektroauto umsteigen: Um von Steuervergünstigungen und günstigeren Betriebskosten zu profitieren. Ein sparsames und umweltfreundliches Fahrzeug kann zudem die laufenden Kosten senken.

  • Fahrtenbuch führen: Durch ein regelmäßig geführtes Fahrtenbuch, kann der Sachbezug für die private Nutzung des Firmenautos reduziert werden.

  • Versicherungsoptionen prüfen: Es kann von Vorteil sein, verschiedene Versicherungsoptionen zu überprüfen, um eine kostengünstige und passende Versicherung für das Firmenauto zu finden.

Kosten für Arbeitgeber & Selbstständige

  • Anschaffung: Die Kosten für den Kauf oder das Leasing des Fahrzeugs.

  • Kfz: Eine jährliche Steuer, die anhand der CO2-Emissionen und des Hubraums des Fahrzeugs berechnet wird und je nach Fahrzeugtyp variieren kann.

  • Wartung und Reparatur: Kosten für regelmäßige Reparaturen und Wartungsarbeiten.

  • Versicherung: Kosten für eine Haftpflichtversicherung sowie möglicherweise für eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung.

  • Treibstoff: Kosten für den Treibstoff, für dienstliche und private Fahrten.

  • Wertverlust: Der Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund von Alter, Kilometerstand und Gebrauchsspuren.

  • Zuzahlungen: Arbeitgeber müssen auch die Lohnnebenkosten für den Sachbezug des Firmenwautos tragen. Für Selbstständige können die Kosten für ein Firmenauto als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Firmenauto kaufen oder leasen?

Ob ein Firmenwagen gekauft oder geleast werden soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man zur Entscheidung einbeziehen sollte.

  • Beim Kauf ist das Firmen Kfz das Eigentum des Unternehmens und ist nicht an eine Leasinggesellschaft gebunden.

  • Das Risiko für den Wertverlust des Fahrzeugs trägt das Unternehmen und muss auch die hohen Anschaffungskosten beim Kauf des Pkws tragen.

  • Beim Kauf eines Firmenautos kann dieses als Anlagevermögen abgeschrieben werden.

  • Beim Leasing fallen meistens geringere Anfangskosten an und man hat die Möglichkeit, das Fahrzeug zu wechseln.

  • Beim Leasing können die monatlichen Raten in Form von Anzahlungen als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

  • Man besitzt das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit nicht selbst und muss es zurückgeben.

E-Auto: besondere Bestimmungen

Für Elektrofahrzeuge gibt es besondere steuerliche Regelungen:

  • Für Elektroautos werden in Österreich eine Vielzahl von Fördermaßnahmen angeboten, die die Nutzung von E-Autos attraktiver machen sollen.

  • Es gibt unter anderem staatlichen Förderungen für den Kauf von E-Fahrzeugen und steuerliche Vergünstigungen.

  • Außerdem sind Elektrofahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit und die Kfz-Steuer ist oft günstiger als für Autos mit Verbrennungsmotor.

  • Elektroautos sind ausgenommen von einem Sachbezug.

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Fragen und Antworten

Ein Pkw ist dann ein Firmenwagen, wenn er zum Betriebsvermögen gehört.
Zum Betriebsvermögen gehört ein Firmenauto, wenn der betriebliche Nutzungsanteil 50 Prozent übersteigt oder mindestens 10 Prozent beträgt.

Für Unternehmer und Arbeitnehmer lohnt sich ein Firmenauto, das für geschäftliche Zwecke benötigt wird. Für Arbeitnehmer kann ein Firmenauto auch ein ansprechendes Zusatzangebot zum Gehalt sein.

Die Entscheidung für einen solchen Firmenwagen sollte unter Berücksichtigung von steuerlichen und finanziellen Aspekten getroffen werden.

Ein Firmenauto kann als Statussymbol angesehen werden und auch das Image des Arbeitgebers verbessern. Ein Firmenauto bietet den Vorteil, dass Arbeitnehmer ein Fahrzeug nutzen können, ohne selbst dafür die Kosten zu tragen.

Es können aber auch zusätzliche Aufgaben anfallen, wie das Führen eines Fahrtenbuchs. Ein weiterer Nachteil ist die höhere Steuerlast durch den Sachbezug und die Einschränkung der privaten Nutzung des Fahrzeugs.

Die private Nutzung des Firmenwagens kann als Sachbezug einen geldwerten Vorteil zu einem höheren steuerpflichtigen Einkommen führen und das Netto-Gehalt reduzieren.

Ein Firmenauto kann auch ein Teil des Gehalts sein, indem es als zusätzliche Leistung neben dem Grundgehalt angeboten wird.

Der Sachbezug beim Firmenauto ist ein geldwerter Vorteil, der Arbeitnehmern zusteht, wenn sie ein Firmenauto auch privat nutzen dürfen.

Die Entscheidung zwischen Kauf oder Leasing hängt von den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens ab, beispielsweise der Fahrzeugnutzung, den verfügbaren Mitteln und das Bedürfnis an Flexibilität.

Es gibt jeweils für den Kauf und auch für das Leasing Vor- und Nachteile. Eine genaue Kalkulation der anfallenden Kosten sowie eine Beratung durch einen Experten, der die entsprechenden Infos und individuellen Bedürfnisse des Kunden berücksichtigen kann, sind daher empfehlenswert.

Quellen