Abschluss von Einzelunternehmen

Was ist der Abschluss von Einzelunternehmen?

Im Zuge des Abschlusses müssen Summen- und Saldenbilanz erstellt werden und die Vorabschlussbuchungen aufgestellt werden. Außerdem müssen die Um- und Nachbuchungen im Hauptbuch erfasst werden und der formelle Abschluss der Konten vorgenommen werden. Letztendlich wird die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellt.

Abschluss von Einzelunternehmen: Erklärung

  1. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung; er ist in deutscher Sprache für den Schluss eines Geschäftsjahres zu erstellen.
  2. Der Jahresüberschuss hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. Er hat dem Kaufmann ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
  3. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabregenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erhalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
  4. Der Jahresabschluss ist in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen und vom Kaufmann unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen.

Steuerliche Bestimmungen für die Einzelunternehmung

Der Eigentümer des Einzelunternehmens haftet für die Abfuhr sämtlicher Steuern, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen anfallen. Das sind

  1. die üblichen Betriebssteuern
  2. die Privatsteuern
  3. die betrieblichen Durchlaufsteuern
  4. die aktivierungspflichtigen Steuern

Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die Ausarbeitung der Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung, ...).

Abschluss von Einzelunternehmen: Hauptbuchabschluss

Im Zuge des Hauptbuchabschlusses sind im Prinzip folgende Arbeiten durchzuführen:

  1. Erstellung der Summen- und Saldenbilanz
  2. Aufstellung der Um- und Nachbuchungen (Vorabschlussbuchungen)
    Vor allem infolge der komplizierten steuerlichen Vorschriften ist die Ausarbeitung der Buchungsanweisungen für die Um- und Nachbuchungen im Allgemeinen eine schwierige und umfangreiche Arbeit, die meist von einem Steuerberater oder unter dessen Mithilfe durchgeführt wird.
  3. Erfassung der Um- und Nachbuchungen im Hauptbuch
  4. Formeller Abschluss der Konten
  5. Erstellung der Bilanz und der GuV-Rechnung

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