Einkommensteuer

Einkommensteuer in Österreich ⇒ Erklärung & Rechner

Die Entrichtung der Einkommensteuer und Abgabe der Einkommensteuererklärung sind keinesfalls freiwillig. Der Betrag hängt von der Höhe der Einkünfte und dem Jahreseinkommen ab und wird immer im Folgejahr mit den bereits gezahlten Einkommensteuern verrechnet. 2024 sind Einkommen bis 12.816 EUR steuerfrei.

Einkommensteuertabelle 2024

Tarifstufen und Steuersätze in der Einkommensteuer für das Jahr 2024:

Einkunft Einkommenshöhe Steuersatz
Bruttoeinkommen 12.816 EUR und weniger 0 % Steuern
Bruttoeinkommen 12.816 EUR bis 20.818 EUR 20 % Steuern
Bruttoeinkommen 20.818 EUR bis 34.513 EUR 30 % Steuern
Bruttoeinkommen 34.513 EUR bis 66.612 EUR 40 % Steuern
Bruttoeinkommen 66.612 EUR bis 99.266 EUR 48 % Steuern
Bruttoeinkommen 99.266 EUR bis 1.000.000 EUR 50 % Steuern
Bruttoeinkommen ab 1.000.000 EUR 55 % Steuer

Einkommensteuer - auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zur Einkommensteuer

Definition Die Steuerpflicht für die Einkommensbesteuerung in Österreich gilt für alle natürlichen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich.
Wohnsitz In Einzelfällen können auch Personen ohne inländischen Wohnsitz steuerpflichtig werden.
Einkommensgrenze Die Steuerpflicht gilt nur für Einkommen ab 12.816 EUR, jene darunter sind von der Einkommensteuerpflicht befreit und müssen daher keine Einkommensteuer abführen.
Verpflichtung Für die Steuererklärung zur Einkommensteuer – die Einkommensteuererklärung – gibt es keine allgemeingültige Verpflichtung, nur bestimmte Personengruppen müssen dem Finanzamt aufgrund ihrer Tätigkeiten und Einkommenshöhe diese Auskunft erteilen.
Höhe der Steuer Die Höhe der Einkommensteuer hängt primär von der Beschäftigungsart und damit den Einkunftsarten sowie dem Bruttolohn ab. Die Höhe der Besteuerung erstreckt sich von 0 % Steuern bei Jahreseinkommen bis 12.816 EUR bis zum Höchstsatz mit einer Steuerbelastung für Jahreseinkommen ab 1.000.000 EUR im Ausmaß von 55 % (bis 2025 befristet, danach 50 %).

Wer ist einkommensteuerpflichtig in Österreich?

Die Steuerpflicht für die Einkommensteuer in Österreich gilt für alle natürlichen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich. In Einzelfällen können auch Personen ohne inländischen Wohnsitz im Land steuerpflichtig werden.

Jedoch gibt es eine Lohnuntergrenze bzw. Steuerfreigrenze:

  • Die Steuerfreigrenze stellt den Betrag dar, bis zu dem das Einkommen bzw. die Einkünfte von der Einkommensbesteuerung befreit bleiben. Dieses Basiseinkommen (Existenzminimum) ist steuerfrei.

  • Personen mit selbstständiger Tätigkeit und Arbeitnehmer mit Einkommen unter 12.816 EUR sind aufgrund des steuerlichen Existenzminimums von der Einkommensteuerpflicht befreit.

Ebenso wie die Kosten für gesetzliche Pension und Krankenkasse wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber bei der monatlichen Gehaltsabrechnung an das Finanzamt abgeführt. Für selbstständige Einkünfte müssen die Steuererklärungen von den darunter fallenden Personen eigenständig eingereicht werden.

Auch Bezieher von Pensionen sind für die Einkommensteuer lohnsteuerpflichtig, denn der alleinige Status als „arbeitende Person“ ist nicht ausschlaggebend.

Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?

Sie steht jedes Jahr aufs neue an und ist vermeintlich mit viel Aufwand verbunden – die Steuererklärung.

  • Entgegen dem weit verbreiteten Glauben ist die Steuererklärung für die Einkommensteuer keine allgemeingültige Pflicht.

Gehören Sie aber zu einer der folgenden Personengruppen, ist die Sachlage anders und Sie müssen dem Finanzamt Auskunft erteilen:

Einkommensteuer in Österreich: Erklärungspflicht

Die Verpflichtung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung über die eigenen Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen, betrifft die folgenden Personengruppen:

Personengruppe Voraussetzung für Erklärungspflicht
Selbstständige und Gewerbetreibende Bei ausschließlichen Einkünften von mehr als 12.816 EUR Jahreseinkommen
Personen, die ergänzend zum bestehenden Arbeitsverhältnis ein jährliches, selbstständiges Einkommen haben Über 730 EUR selbstständiges Einkommen im Jahr und gesamtes Einkommen im Jahr mehr als 13.981 EUR (2024)
Personen, die ergänzend zur Pension ein jährliches, selbstständiges Einkommen haben Über 730 EUR selbstständiges Einkommen im Jahr
Personen, die zur Einreichung der Steuererklärung aufgefordert werden Direkte Aufforderung vom Finanzamt wird ausgestellt – damit unterliegt man der Steuererklärungspflicht

Wie berechnet man die Einkommensteuer?

Wie viel Einkommensteuer Personen für ihre Einkünfte in Österreich zu zahlen haben, hängt primär von der Beschäftigungsart sowie dem Bruttolohn ab.

In der Einkommensteuertabelle können unselbstständig Beschäftigte aller Steuerstufen gezielt Informationen über die Höhe der Einkommensteuer gemäß dem Jahresbruttoeinkommen erhalten und so ihr steuerpflichtiges Einkommen berechnen.

Ein Einkommensteuerrechner vereinfacht die Berechnung, vor allem in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge und Absetzbeträge.

Einkommensteuer – Steuertabelle 2024:

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung in der jeweiligen Einkommensklasse ist:

Einkunft Einkommenshöhe Steuersatz
Bruttoeinkommen 12.816 EUR und weniger 0 % Steuern
Bruttoeinkommen 12.816 EUR bis 20.818 EUR 20 % Steuern
Bruttoeinkommen 20.818 EUR bis 34.513 EUR 30 % Steuern
Bruttoeinkommen 34.513 EUR bis 66.612 EUR 40 % Steuern
Bruttoeinkommen 66.612 EUR bis 99.266 EUR 48 % Steuern
Bruttoeinkommen 99.266 EUR bis 1.000.000 EUR 50 % Steuern
Bruttoeinkommen ab 1.000.000 EUR 55 % Steuer¹⁾

¹⁾ Höchststeuersatz mit 55 % ist befristet bis 2025, danach gilt ein Steuersatz von 50 %.
Quelle der Angaben: Bundesministerium für Finanzen

Im Steuerjahr 2023 wurden Anpassungen an den Einkommensteuer-Tarifstufen vorgenommen. Die Inflationsrate betrug 5,2 %. Die ersten beiden Tarifstufen wurden um 6,3 % erhöht, während die restlichen Tarifstufen um 3,47 % angehoben wurden. Außerdem wurde der Grenzsteuersatz der dritten Tarifstufe von 42 % auf 41 % gesenkt, für 2024 wurde nochmals auf 40 % reduziert. Der Höchststeuersatz von 55 % für Einkommen über 1.000.000 EUR bleibt bis 2025, danach wird er auf 50 % fallen.

Progressive Steuersätze:

Die Anwendung der progressiven Steuersätze erfolgt nicht pauschal auf das gesamte, zu versteuernde Einkommen. Vielmehr wird der Grenzsteuersatz stufenweise bemessen.

Der progressive Tarif in der Einkommensteuer funktioniert wie folgt:

  • Höhere Einkünfte bzw. Gewinne haben dementsprechende Auswirkungen auf den Grenzsteuersatz.

Beispiel – progressive Besteuerung von 30.000 EUR Jahreseinkommen:

  • Personen mit einem Jahreseinkommen von 30.000 EUR brutto zahlen auf 12.816 EUR keine Steuer, auf die nächsten 8.002 EUR den Steuersatz von 20 % und auf die restlichen 9.182 EUR den Steuersatz von 30 %.

Anpassung der Steuerstufen bis 2024

Um die Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Österreich gezielt zu entlasten, wird die Lohnsteuer prozentual nach dem Einkommen bemessen. Mit steigendem Einkommen steigt ebenso der Steuersatz.

Die letzte öko-soziale Anpassung der Steuerreform erfolgte erst kürzlich und wird bis Juli 2024 schrittweise umgesetzt. So wird die zweite Steuerstufe von 35 % auf 30 % und die dritte Steuerstufe von 42 % auf 40 % reduziert. Die viel zitierte Reichensteuer in Form des Spitzensteuersatzes für Personen mit einem Einkommen über einer Million gilt mindestens bis 2025. Höhere Einkommen sind nicht gesondert besteuert.

Ebenso gibt Ihnen der Einkommensteuerbescheid Auskunft über die Berechnung. Prüfen Sie diesen sorgfältig. Denn gibt es Abweichungen, sollte Sie innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. So kann die Berücksichtigung gewisser Ausgaben oder die fehlerhafte Einordnung korrigiert werden.

Einkommensteuerbescheid – Auskunft über die Berechnung:

Der Einkommensteuerbescheid gibt Ihnen Auskunft über die Berechnung. Prüfen Sie diesen sorgfältig:

  • Gibt es Abweichungen, sollte Sie innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.

  • So kann die Berücksichtigung gewisser Ausgaben oder die fehlerhafte Einordnung korrigiert werden.

Diese Sonderausgaben beeinflussen Ihre Einkommenshöhe

Für die Berechnung der Einkommensteuer sind noch weitere Faktoren einzubeziehen: Sonderausgaben wie ausländische Einkünfte oder vorübergehende Arbeitslosigkeit haben starken Einfluss auf die Bemessung, ebenso wie eine steuerpflichtige Nebentätigkeit. Als Sonderausgaben gelten ebenfalls Kirchensteuer und Ausbildungskosten.

Auch der Anspruch auf Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB) ist anzugeben und kann sich steuermindernd auswirken. Als Alleinverdiener dabei gelten:

  • Personen, die mehr als 6 Monate im Jahr mit Partnerin oder Partner zusammenleben.
  • Für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Jahr Familienbeihilfe beziehen.
  • Der Betrag erhöht sich pro Kind.

Einkommensteuerrechner

Wie viel Netto-Einkommen Ihnen am Ende des Jahres bleibt, können Sie mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners oder auch Einkommensteuerrechners ermitteln:

Hier wird, unter Berücksichtigung all Ihrer Angaben auch die Lohnsteuer ausgewiesen. Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an ihr zuständiges Finanzamt. Nur dort erhalten Sie die korrekte Antwort auf Ihren individuellen Anwendungsfall.

Einkommensteuerrechner – Brutto-Netto-Rechner der AK:

Zum Rechner

Einkommensteuerrechner des BMF:

Zum Rechner

Einkommensteuer: Für Selbstständige und Unternehmer zu beachten

Anders als bei Arbeitnehmenden wird hier die Einkommensteuer nicht direkt mit der Gehaltsabrechnung abgeführt – denn diese gibt es im klassischen Sinne nicht. Vielmehr sind folgende Faktoren maßgeblich:

  • Jahresumsatz
  • Jahresgewinn

Der Jahresgewinn wird anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.

Berufsbezogene Ausgaben sind unter anderem:

  • Miete
  • Arbeitsgeräte
  • Weiterbildungen
  • Berufliche Reisen

Dank der Arbeitsplatzpauschale können Selbstständige nun auch bis zu 1.200 EUR für das Arbeiten im Homeoffice steuerlich absetzen.

Die Steuersätze haben Allgemeingültigkeit. Damit Selbstständige bei der Sechstel-Rechnung, welche das 13. und 14. Gehalt mit nur 6 % besteuert, nicht benachteiligt werden, gibt es hier den Gewinn- und Investitionsfreibetrag. Dieser liegt bei 15 % des Gewinns und maximal 4.500 EUR. In der Einkommensteuer wird dieser automatisch mit berücksichtigt.

Selbstständigkeit in Österreich:

Alle weiteren Details, maßgeblichen Bestimmungen und beachtenswerten Informationen zum Selbstständig machen und selbstständig tätig sein in Österreich finden Sie hier:

Mehr zum Thema

Benötige ich einen Steuerberater?

Fachkundige Beratung durch Steuerkanzleien ist durchaus sinnvoll. Denn die Thematik der Steuerberechnung rund um die Einkommensteuer in Österreich ist komplex.

Im österreichischen Steuerrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Beste für Sie und Ihr Unternehmen herauszuholen. Mit einem Steuerberater geben Sie die Verantwortung für die Korrektheit der Angaben ab und sparen wertvolle Zeit.

Sie sind Gewerbetreibende mit einer AG, GmbH oder FlexKapG? Dann gilt für Sie die Körperschaftsteuer (KÖSt) in Form von 25 % des steuerpflichtigen Einkommens.

Externe Steuerberatung:

Steuerberater haben eine zentrale Funktion im Unternehmen. Sie stehen in allen steuerlichen Fragen zur Seite und beraten in administrativen und betriebswirtschaftlichen Belangen.

Alle Details zum Thema, Steuerberaterkosten für das Hinzuziehen der externen Beratung, wo es empfehlenswerte Steuerberater und Kanzleien gibt und wie Sie eine Arbeitsteilung an Ihrer Buchhaltung mit dem Berater als effiziente, zeit- und kostensparende Lösung etablieren können, finden Sie hier:

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Wann macht eine Steuervorauszahlung Sinn?

Neben der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer (KÖSt) kommt ab einem Einkommen in Höhe von 35.000 EUR die Umsatzsteuer (USt) zum Tragen. Abhängig vom individuellen Fall kann diese als Vorsteuer abgesetzt werden.

Doch auch ohne diese kommen Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb an Steuervorauszahlungen nicht vorbei. Arbeitnehmende führen monatlich den Betrag für die Lohnsteuer an das Finanzamt ab – Selbstständige nicht. Trotzdem müssen sie ihrer Steuerpflicht nachkommen.

Daher sind unter Jahres quartalsweise Zahlungen in Form der Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Diese sind in § 45 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt:

  • Die Beiträge richten sich nach Gewinnschätzungen oder dem Vorjahreseinkommen.

  • Über den exakten Betrag und die Zahlung werden Sie etwa einen Monat vor Fälligkeit benachrichtigt.

Vorteil: Durch die Vorauszahlungen kann am Jahresende die Steuerlast gemindert und die Zahlungen auf das ganze Jahr verteilt werden. Negative Überraschungen am Jahresende gibt es nicht. Dafür muss man seine Finanzen stets im Überblick haben.

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Fragen und Antworten

In Österreich sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Land einkommensteuerpflichtig.

Die Einkommensteuerpflicht gilt für alle Personen, mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 12.816 Euro. Um den genauen Grenzsteuersatz und damit die Höhe der zu zahlenden Summe zu ermitteln, werden die Einkünfte herangezogen.

Die Einkommensteuer lässt sich mithilfe der korrekten Anwendung der Grenzsteuersätze ermitteln. Diese sind in 7 Stufen unterteilt und variieren von 0 % bis hin zu 55 %. Sonderausgaben führen zu einer Reduzierung des Einkommens und wirken sich daher steuermindernd aus.

Quellen