Vereinsgründung

Gemeinnütziger Verein ⇒ einfach erklärt

Ein Verein gilt dann als gemeinnützig, wenn er einen den gesetzlichen Gemeinnützigkeitskriterien entsprechenden und in den Statuten festgeschriebenen Zweck erfüllt und in seiner Tätigkeit das Wohl der Allgemeinheit fördert. Werden diese Kriterien erfüllt, kann der Verein steuerliche Begünstigungen erhalten.

Gemeinnützige Vereine – auf einen Blick

Die 6 wichtigsten Fakten zur Gemeinnützigkeit im Vereinswesen

Definition: Gemeinnützige Vereine in Österreich verfolgen Ziele, die das Allgemeinwohl auf sozialen, kulturellen oder umweltbezogenen Ebenen fördern, ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Gemeinnütziger Vereinszweck: Der Zweck muss gemäß § 35 BAO das Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet fördern und in den Statuten klar definiert sein.
Statuten: Die Statuten müssen die gemeinnützigen Ziele und die ausschließliche Verwendung der Mittel für diese Zwecke festlegen, um steuerliche Begünstigungen zu erhalten.
Bestimmungen: Vereine müssen regelmäßig ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben nachweisen, um als gemeinnützig anerkannt zu bleiben. Rechtsgrundlage bildet § 35 Bundesabgabenordnung (BAO).
Steuerliche Begünstigung: Bei Erfüllung der Kriterien können gemeinnützige Vereine in Sachen Steuern von Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen, vor allem bei der Umsatzsteuer (USt), Körperschaftsteuer  (KÖSt) und Kommunalsteuer (KommSt), profitieren.
Buchhaltung: Gemäß § 21 Vereinsgesetz 2002 (VerG) müssen gemeinnützige Vereine auch eine Buchhaltung anhand der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) führen, um Transparenz und ordnungsgemäße Mittelverwendung nachzuweisen.

Gemeinnützigkeit: Definition und Bedeutung

Das Vereinswesen als solches und besonders die Gemeinnützigkeit bei Vereinen spielen eine zentrale Rolle in der österreichischen Gesellschaft und sind ein unverzichtbarer Bestandteil dieser.

Gemeinnützigkeit in Österreich umfasst weit mehr als nur eine rechtliche Klassifizierung. Der Begriff steht für ein tieferes Engagement für die sozialen, kulturellen und umweltbezogenen Bedürfnisse der Gemeinschaft. Gemeinnützige Vereine fördern somit auf unterschiedlichen Ebenen und auf unterschiedliche Weisen das gesellschaftliche Wohl und tragen so zur Entwicklung und Bereicherung der Gesellschaft bei.

Gemeinnützigkeit als Organisationszweck

Die Gemeinnützigkeit definiert sich als Vereinszweck, wobei sich der Verein im Zuge dessen dem Wohl der Allgemeinheit widmet, indem er auf geistiger, kultureller, sittlicher oder materieller Ebene förderlich im gesellschaftlichen Kontext wirkt.

Das spiegelt den Kern der Tätigkeit dieser Vereine wider, in ihrem Zweck einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, der über kommerzielle oder individuelle Interessen hinausgeht.

  • Gemeinnützige Vereine sind definiert als Organisationen, deren Hauptzweck darin besteht, das Allgemeinwohl auf verschiedenen Ebenen zu fördern.

  • Die Definition gemäß § 35 Bundesabgabenordnung (BAO) bildet das rechtliche Fundament für die Anerkennung einer gemeinnützigen Tätigkeit in Österreich in Finanzverfahren und somit im steuerlichen Sinne.

Steuerliche Vorteile für gemeinnützige Vereine

Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn sie durch wirtschaftliche Tätigkeit unternehmerisch mit anderen Marktteilnehmern in Konkurrenz treten. Dies dient der Wettbewerbsneutralität.

Erfüllt ein Verein jedoch die Kriterien der Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen und abgabenrechtlichen Sinn, dann kann dieser Verein hinsichtlich Steuern in den Genuss diverser Begünstigungen kommen.

Im Detail sehe die steuerlichen Rahmenbedingungen dann wie folgt aus:

Gemeinnützige Vereine und Steuern: Begünstigungen und Rahmenbedingungen

  • Abgabenrechtliche Begünstigungen: Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können abgabenrechtliche Begünstigungen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass diese Zwecke ausschließlich und grundsätzlich unmittelbar gefördert werden und diese Grundsätze sowohl in den Statuten verankert als auch in der tatsächlichen Geschäftsführung eingehalten werden​​.

  • Arten steuerlicher Begünstigungen: Begünstigte Vereine genießen verschiedene abgabenrechtliche Vorteile, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (USt), Körperschaftsteuer (KÖSt) und Kommunalsteuer (KommSt) sowie des Gebührenrechts.

  • Anforderungen an die Statuten: Die Statuten eines Vereins müssen so gestaltet sein, dass die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen klar und eindeutig erkennbar sind​​.

  • Übereinstimmung von Statuten und Geschäftsführung: Die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins muss den Statuten und dem Gesetz entsprechen​​.

  • Definition gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke: Gemeinnützige Zwecke sind solche, die die Allgemeinheit fördern, während mildtätige Zwecke darauf gerichtet sind, materiell oder persönlich hilfsbedürftige Personen zu unterstützen​​​​.

  • Ausschließliche und unmittelbare Förderung begünstigter Zwecke: Vereine dürfen keine eigennützigen Zwecke verfolgen und müssen ihre Einnahmen ausschließlich für begünstigte Zwecke verwenden​​.

  • Arten von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben: Es gibt drei Arten für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: unentbehrliche Hilfsbetriebe, entbehrliche Hilfsbetriebe und begünstigungsschädliche Betriebe. Jede Kategorie hat unterschiedliche steuerliche Implikationen​​.

  • Kleine Vereinsfeste und begünstigungsschädliche Betriebe: Bestimmte Kriterien definieren, ob ein Vereinsfest als entbehrlicher Hilfsbetrieb oder als begünstigungsschädlicher Betrieb gilt, was wiederum steuerliche Konsequenzen hat​​.

  • Mischbetriebe: Ein Mischbetrieb kann als unentbehrlicher oder entbehrlicher Hilfsbetrieb klassifiziert werden, abhängig vom Anteil der begünstigungsschädlichen Aktivitäten am gesamten Geschäftsbetrieb​​.

Gemeinnützige Vereine & Registrierkassenpflicht

Grundsätzlich gilt die Registrierkassenpflicht bei Barumsätzen, sofern diese die Grenze von 7.500 Euro netto überschreiten, auch für Vereine.

Für gemeinnützig tätige Vereine, die die Kriterien für die abgabenrechtliche Begünstigung erfüllen, gibt es aber Erleichterungen bei der Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht.

  • Das betrifft unentbehrliche Hilfsbetriebe und bestimmte entbehrliche Hilfsbetriebe, wozu auch kleine Vereinsfeste zählen.

Vor- und Nachteile gemeinnütziger Vereine

Die Entscheidung, einen gemeinnützigen Verein zu gründen und zu führen, bringt eine Reihe von Überlegungen mit sich. Während gemeinnützige Vereine eine wertvolle Rolle in der Gesellschaft spielen und von verschiedenen Vorteilen profitieren, stehen sie auch vor spezifischen Herausforderungen.

Die Vorteile sowie möglichen Herausforderungen und Nachteile der Führung eines solchen Vereins sind:

Vorteile gemeinnütziger Vereine

  • Steuerliche Begünstigungen: Einer der größten Vorteile für gemeinnützige Vereine in Österreich ist der Zugang zu verschiedenen steuerlichen Erleichterungen. Dazu gehören Befreiungen oder Ermäßigungen bei der Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und anderen Abgaben.

  • Positive Außenwirkung: Gemeinnützige Vereine genießen oft ein hohes Ansehen in der Gesellschaft. Dies kann zu einer verstärkten Unterstützung durch Freiwillige, Spender und Sponsoren führen.

  • Zugang zu Fördermitteln und Zuschüssen: Viele gemeinnützige Vereine haben je nach Vereinszweck und konkreter gemeinnütziger Tätigkeit Anspruch auf staatliche Fördermittel und Zuschüsse, die ihnen helfen, ihre Ziele zu erreichen und ihre Projekte umzusetzen. Alle Fördermöglichkeiten und Zuschüsse finden Sie hier: Transparenzportal – Förderungen für Non-Profit-Organisationen

  • Erfüllung eines sozialen Zwecks: Die Arbeit gemeinnütziger Vereine trägt signifikant zur Verbesserung der Gesellschaft bei, indem sie wichtige soziale, kulturelle oder umweltbezogene Aufgaben übernehmen.

Herausforderungen und Nachteile

  • Regulatorische Anforderungen: Gemeinnützige Vereine unterliegen strengen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften. Die Einhaltung dieser Vorschriften erfordert oft zusätzlichen administrativen Aufwand und Ressourcen.

  • Eingeschränkte Gewinnerzielung: Gemeinnützige Vereine dürfen keine Gewinne für persönliche Zwecke ihrer Mitglieder erwirtschaften. Dies kann die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung und -verwendung einschränken.

  • Abhängigkeit von Spenden und Zuschüssen: Viele gemeinnützige Vereine sind stark abhängig von Spenden und staatlichen Zuschüssen, was zu finanzieller Unsicherheit führen kann.

  • Einschränkungen bei der Geschäftstätigkeit: Die Art der erlaubten Aktivitäten ist oft beschränkt. Wirtschaftliche Aktivitäten, die nicht direkt mit dem gemeinnützigen Zweck verbunden sind, können steuerliche Nachteile mit sich bringen.

Anerkennung als gemeinnütziger Verein: Kriterien

Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein in Österreich basiert auf einer Reihe spezifischer Kriterien, die sowohl den in den Statuten festgeschriebenen Zweck als auch die tatsächliche Tätigkeit des Vereins betreffen.

  • Diese Kriterien sind entscheidend, um die steuerlichen und rechtlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen zu können.

Allgemeine Kriterien der Gemeinnützigkeit

  • Zweckbindung: Der Verein muss nach Gesetz, Satzung (Vereinsstatuten) oder sonstiger Rechtsgrundlage ausschließlich und unmittelbar der Förderung begünstigter Zwecke dienen. Diese Zwecke müssen klar in den Statuten definiert sein.

  • Ausschluss kommerzieller Interessen: Ein gemeinnütziger Verein darf nicht primär gewinnorientiert sein. Jegliche Einkünfte müssen direkt zur Förderung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden.

Spezifische Kategorien begünstigter Zwecke

  • Gemeinnützige Zwecke: Dazu zählen Tätigkeiten, die das Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet fördern, wie beispielsweise Kunst- und Wissenschaftsförderung, Kinder- und Familienfürsorge oder Umwelt- und Tierschutz.

  • Mildtätige Zwecke: Diese beziehen sich auf Aktivitäten, die darauf abzielen, materiell oder persönlich hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.

Statuten und Geschäftsführung

  • Gestaltung der Statuten: Die Statuten müssen die Zweckbindung und die Nicht-Gewinnorientierung des Vereins deutlich machen. Sie sollen klare und unmissverständliche Formulierungen enthalten, die die Einhaltung der gemeinnützigen Kriterien gewährleisten.

  • Übereinstimmung mit der Geschäftsführung: Die tatsächliche Geschäftsführung muss in Einklang mit den in den Statuten festgelegten Zwecken stehen. Dies beinhaltet die konsequente Ausrichtung aller Aktivitäten des Vereins auf die Erfüllung dieser Zwecke.

Gemeinnütziger Verein: Verfahren zur Anerkennung

Das Verfahren zur Anerkennung ist ein mehrstufiger Prozess, der darauf abzielt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Dieses Verfahren gewährleistet, dass Vereine, die die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen, entsprechend anerkannt und gefördert werden.

Prüfungsprozess

Zu Beginn muss der Verein in seinen Statuten festlegen, dass er ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, wie in § 35 BAO definiert. Diese Zwecke sollten in der Praxis aktiv verfolgt werden.

Nachdem die Statuten entsprechend ausgearbeitet sind, beginnt der Verein mit seiner Tätigkeit gemäß diesen Zielen. Die Geschäftsführung muss dabei konsequent den festgelegten Zielen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, einschließlich der ausschließlichen Nutzung von Einnahmen für die festgelegten Zwecke.

Der Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht, welches die Übereinstimmung der Vereinstätigkeiten mit den gesetzlichen Anforderungen prüft.

  • Diese Anerkennung ist kein einmaliger Vorgang. Der Verein muss kontinuierlich seine Aktivitäten und Geschäftsführung überwachen, um den Anforderungen gerecht zu bleiben.

  • Regelmäßige Überprüfungen durch das Finanzamt sind Teil dieses fortlaufenden Prozesses.

Die Vielfalt gemeinnütziger Organisationen

Österreich zeichnet sich durch eine reiche Landschaft an gemeinnützigen Organisationen aus, die ein breites Spektrum gesellschaftlicher Bedürfnisse abdecken. Diese Vielfalt spiegelt das tiefe Engagement der Gesellschaft und des österreichischen Vereinswesens für soziale, kulturelle und umweltbezogene Belange wider.

Breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern

Gemeinnützige Organisationen in Österreich sind in einer Vielzahl von Bereichen aktiv. Dazu gehören unter anderem:

  • Soziale Dienste: Viele Vereine widmen sich der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, einschließlich Obdachloser, älterer Menschen und Kinder.

  • Umwelt- und Naturschutz: Organisationen in diesem Bereich setzen sich für den Schutz der Natur und die Förderung nachhaltiger Praktiken ein.

  • Kunst und Kultur: Diese Vereine tragen zur Bereicherung des kulturellen Lebens bei, indem sie Kunstprojekte, Festivals und kulturelle Bildungsprogramme unterstützen.

  • Bildung und Forschung: Einige gemeinnützige Organisationen fokussieren sich auf Bildungsinitiativen und die Förderung wissenschaftlicher Forschung.

  • Sport: Sportverein sind dann gemeinnützige Vereine, wenn sie unmittelbar und ausschließlich die sportliche Betätigung der Allgemeinheit fördern. Unter dieser Voraussetzung werden auch Sportvereine steuerlich begünstigt.

Wichtiger Beitrag zur Gesellschaft

Die Arbeit dieser Organisationen ist unerlässlich für das soziale Gefüge Österreichs. Sie ergänzen staatliche Dienste, bieten wichtige Ressourcen für bedürftige Gruppen und fördern das kulturelle und wissenschaftliche Erbe des Landes. Durch ihre vielfältigen Aktivitäten tragen diese Organisationen wesentlich zur sozialen Wohlfahrt und zur Verbesserung der Lebensqualität in Österreich bei.

Zusammenarbeit und Netzwerkbildung

Viele gemeinnützige Organisationen arbeiten eng mit staatlichen Einrichtungen, Unternehmen und anderen NGOs zusammen, um ihre Ziele zu erreichen.

  • Diese Kooperationen ermöglichen einen effizienten Ressourceneinsatz und eine umfassendere Wirkung ihrer Projekte.

  • Zudem spielen Netzwerke und Verbände eine wichtige Rolle, indem sie Plattformen für Austausch, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung bieten.

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Fragen und Antworten

Gemeinnützigkeit bezeichnet die Ausrichtung einer Organisation, insbesondere eines Vereins, auf Ziele, die das Wohl der Allgemeinheit fördern. Im Fokus steht dabei nicht der finanzielle Gewinn, sondern der Beitrag zu sozialen, kulturellen, umweltbezogenen oder bildungsorientierten Belangen der Gesellschaft. Die Kriterien der Gemeinnützigkeit sind in § 35 Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt.

Ein Verein in Österreich gilt als gemeinnützig, wenn er gemäß § 35 Bundesabgabenordnung (BAO) ausschließlich und unmittelbar Ziele verfolgt, die das Allgemeinwohl auf Bereichen wie Bildung, Wissenschaft, Kultur, Soziales oder Sport fördern. Die Anerkennung setzt voraus, dass diese Ziele in den Statuten klar definiert sind und in der Praxis umgesetzt werden.

  • Erfüllt ein Verein diese Kriterien, kann er auch die steuerlichen Begünstigungen der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen.

Unter gemeinnützig fallen Aktivitäten, die darauf abzielen, die Allgemeinheit zu fördern. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung von Bildungsprojekten, die Förderung von Kunst und Kultur, soziale Dienste für bedürftige Bevölkerungsgruppen oder der Umweltschutz. Auch Sportvereine können gemeinnützig sein, wenn sie in ihrem Zweck ausschließlich die sportliche Betätigung der Allgemeinheit fördern.

  • Wichtig ist, dass diese Tätigkeiten nicht auf privaten Gewinn ausgerichtet sind!

Ein gemeinnütziger Verein darf wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen direkt zur Unterstützung seiner gemeinnützigen Ziele verwendet werden. Gewinnerzielung ist erlaubt, aber Gewinne dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet, sondern müssen für die gemeinnützigen Zwecke reinvestiert werden. Die Wirtschaftstätigkeit sollte nicht in direktem Wettbewerb zu kommerziellen Unternehmen stehen, das würde eine Erfüllung der gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit verhindern.

Nicht alle Vereine sind automatisch gemeinnützig. Ein Verein muss bestimmte Kriterien erfüllen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. Dazu zählt insbesondere die Ausrichtung auf Ziele, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen und nicht primär auf privaten Gewinn ausgerichtet sind. Gesetzliche Grundlage dazu bildet § 35 BAO.

Ja, auch gemeinnützige Vereine in Österreich sind verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Diese ist notwendig, um die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und die ausschließliche Verwendung der Mittel für die gemeinnützigen Zwecke nachzuweisen. Im Regelfall ist die Aufzeichnung anhand der einfacheren Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) ausreichend, die Art der Buchhaltung kann im Allgemeinen aber je nach Größe und Art der Tätigkeit des Vereins aber variieren.

Weitere Informationen: Vereinsbuchhaltung

Die Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht für Vereine in Österreich ist in § 21 Vereinsgesetz 2002 (VerG) festgelegt. Dieser Paragraf verlangt, dass Vereine mindestens eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht führen müssen. Diese Rechtsgrundlage stellt sicher, dass die finanziellen Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen transparent und nachvollziehbar sind, was für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und die Verwaltung gemeinnütziger Mittel entscheidend ist.

  • Das Leitungsorgan des Vereins, in der Regel der Vorstand, ist dafür verantwortlich, diese Rechnung innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres zu erstellen.

  • Das Rechnungsjahr muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, sollte jedoch zwölf Monate nicht überschreiten​​.

Quellen